Satzung |
Tischeishockey "Preussen's 5" |
§ 1 Gründungsmitglieder: Thomas Wolter, Alexander Daehn, Dietmar Mahnke, Andreas Hamann, Ingo Möser |
§ 2 Vorsitzender: |
§ 3 Kassenwart: |
§ 4 Pro WM hat jeder Teilnehmer 2 EUR Startgeld zu entrichten. Das Startgeld wird vom Kassenwart verwaltet und zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Absprache mit allen Gründungsmitgliedern ausgegeben. |
§ 5 Der Austragungsort ist grundsätzlich frei vereinbar. Nach Möglichkeit sollte jeder Teilnehmer auch Weltmeisterschaften ausrichten. |
§ 6 Der Ausrichter hat für ausreichend Getränke zu sorgen. Die Ausgaben werden durch die Anzahl der Teilnehmer aufgeteilt. |
§ 7 Die Termine für die WM werden in Absprache mit allen Gründungsmitgliedern vereinbart. Mindestteilnehmerzahl sind 4. |
§ 8 Sollte ein Termin von einem der Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, muss dieser seine Teilnahme bis spätestens 7 Tage vorher beim Ausrichter absagen. Der Ausrichter hat die anderen Teilnehmer hierüber zu informieren und es ist gemeinschaftlich zu beraten, ob die WM dennoch stattfindet. |
§ 9 Sollte die unter 8. angegebene Frist nicht eingehalten werden, hat der nicht Teilnehmende dennoch 2 EUR zu entrichten. Bei Unmöglichkeit der vorherigen Absage haben die restlichen Teilnehmer über die Höhe der Zahlung zu entscheiden (z.B. pötzliche Krankheit etc.). |
§ 10 Neue Termine werden nach Abschluss der ausgerichteten WM vereinbart. |
§ 11 Satzungsänderungen bedürfen der einfachen Mehrheit der Gründungsmitglieder und treten erst bei der nächsten WM in Kraft. |
§ 12 Der Eintritt neuer Teilnehmer bedarf der 4/5 Mehrheit der Gründungsmitglieder und tritt bei Anwesenheit des Bewerbers bei positiver Abstimmung sofort in Kraft. |
§ 13 Gastspieler können jederzeit unter vorheriger Ankündigung an einer WM teilnehmen. Ansprüche aus der Leistung der Teilnahmegebühr entstehen daraus jedoch nicht. |
§ 14 Bei Austritt eines Mitglieds kann nach Beratung der Gründungsmitglieder eine Rückzahlung der entrichteten Gebühren erfolgen, sofern bis dato keine Verwendung der Gebühren erfolgte bzw. fest geplant wurde. |
§ 15 Vergisst der Weltmeister beim nächsten Turnier, den Pokal mitzubringen, sind 5 EUR in die Kasse einzubezahlen. |
§ 16 Verliert der Weltmeister den Pokal, muss er diesen adäuquat ersetzen, und es sind 5 EUR in die Kasse einzubezahlen. |
§ 17 Die offizielle Hymne der "Preussen´s 5" lautet Hockey Night und ist vor Turnierbeginn zu spielen. |
§ 18 Die Satzungen treten mit Datum vom ___.___.______ in Kraft und sind durch Unterzeichnung aller Gründungsmitglieder akzeptiert. |
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